2012 hat Aldi Süd ein [[Champagner Sorbet]] als Weihnachtsangebot präsentiert. Ein französischer Winzerverband fand das nicht in Ordnung. Warum das absurd ist und ein Urteil zu Gunsten des Winzerverbands nichts mehr mit Verbraucherschutz zu tun hätte.

Dezember 2012. Wie jedes Jahr hat Aldi seine Weihnachtsangebote. Bei den Süßspeisen ist ein [[Champagner Sorbet]] im Programm. Weiter kein Aufreger, sollte man meinen. Ein französischer Winzerverband klagte allerdings dagegen, weil er der Meinung war Aldi würde sich zu Unrecht dem Image der Champagne bedienen. Im Mai 2017 hat der Bundesgerichtshof in diesem Fall den Europäischen Gerichtshof um Hilfe bei der Rechtsauslegung gebeten. Sollte das Urteil zu Gunsten des Winzerverbands und zu Lasten von Aldi ausgehen, wäre das absurd. Denn der mündige Verbraucher braucht keinen unendlichen Schutz.

Zwölf Prozent Champagner (nicht Sekt, echter Champagner) ist in dem Sorbet enthalten. Zum Vergleich: Das Mövenpick-Eis [[Maple Walnut]] enthält 9,5 Prozent Walnüsse. Sich an einem zu geringen Anteil an Champagner zu stoßen wäre also mindestens inkonsequent, beschwert sich doch niemand über das Walnuss-Eis oder seinen Namen. Schlimmer noch ist das Mövenpick Eis [[Bourbon Vanille]], das enthält nämlich nur wenige Prozent natürliches Vanille-Aroma und noch weniger echte Bourbon-Vanille – und darf trotzdem so heißen wie es heißt. Aber klar, darum geht es dem Winzerverband auch nicht.

Sorbet mit Champagner oder Sorbet aus der Champagne?

Es geht dem Winzerverband darum, dass nur Sekt aus der Champagne sich Champagner nennen darf. Das ist auch sinnig, alles andere würde den Verbraucher eher verwirren. Es handelt sich um eine geschützte Herkunftsbezeichnung. Das ist übliche Praxis und es gibt auch keinen Grund grundsätzlich an diesen Bezeichnungen zu rütteln. Geschützte Bezeichnungen sind auch beim Schwarzwälder Schinken oder der Thüringer Rostbratwurst anzutreffen. Bei Walnüssen und Vanille handelt es sich nicht um Produkte geschützter Herkunft.

Doch dass das [[Champagner Sorbet]] ein Problem darstellen soll, ist dennoch Irrsinn. Es dürfte jedem, der sich 2012 auf sein Sorbet gefreut hat klar gewesen sein, dass es sich beim [[Champagner Sorbet]] um ein Sorbet handelt, das Champagner enthält. Wäre also schlicht Sekt drin gewesen, wäre das eine Irreführung gewesen, gegen die vorzugehen gewesen wäre. Das war aber nicht der Fall. Davon, dass es sich um ein Sorbet handelt, das aus der Champagne kommt, dürfte hingegen kaum jemand ausgegangen sein. Das interessiert letztlich vermutlich sogar die wenigsten Verbraucher, das aber steht auf einem anderen Blatt.

Egal wie das Urteil nun lauten mag, eine wirklichen Erfolg bringt es vermutlich nicht: Aldi plant nach eigenem Bekunden ohnehin nicht mehr mit dem Produkt, das einmalig im Sortiment zu finden war.

Das ändert aber wenig an der prinzipiellen Bedeutung: Wenn nun Aldi tatsächlich nicht mehr [[Champagner Sorbet]] zu einem Sorbet sagen darf, dass einen gehörigen Anteil an Champagner enthält, dann hat das nichts mehr mit Schutz von mündigen Verbrauchern zu tun, sondern nur mit Egoismen eines Winzerverbands. Die dürfen die französischen Winzer auch gerne haben, verhindern wird man es kaum. Nur rechtliche Konsequenzen sollten diese Anfälle nicht haben.

Update, 2. Januar 2018: Wie ein Blog hier berichtet, darf das [[Champagner Sorbet]] so heißen.

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