Der Deutsche Journalistenverband hat dazu aufgerufen, Polizeimeldungen in allen Fällen kritisch zu hinterfragen. Trotzdem sagt die F.A.Z., dass sie bei Unfallmeldungen in der Regel Klassifizierungen der Rettungskräfte übernimmt, weil sie die Aussagen nach eigener Angabe gar nicht überprüfen will.

[[Gegen den mutmaßlichen Mörder Walter Lübckes wird nun auch in einem zweiten Fall ermittelt: 2016 wurde in Lohfelden ein Iraker schwer verletzt.]]

Das schrieb F.A.Z.-Redakteurin Katharina Iskandar im Juli auf FAZ.NET. Längst war der Fall Lübke zu diesem Zeitpunkt ein Fall politischer Natur. Umso genauer müssen an dieser Stelle Worte gewählt werden. Doch was bedeutet es eigentlich, wenn jemand [[schwer verletzt]] ist? Wann ist er lebensgefährlich verletzt? Wann lediglich verletzt?

Ein Hilfsmittel das festzustellen sind Unfallkategorien. Bernd Huppertz, Dozent für Verkehrsrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln, beschreibt diese Kategorien auf seiner Website. Schwer Verletzte Menschen sind demnach Personen, die mindestens 24 Stunden nach einem Unfall zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus verblieben sind.

Würde man also nun verlässlich sagen wollen, ob eine Person schwer verletzt ist, so könnte das frühestens einen Tag nach dem Unfall passieren. So viel Zeit bleibt im schnelldrehenden Nachrichtenjournalismus kaum.

Bei der Formulierung [[lebensgefährlich verletzt]] wird es noch komplizierter. In Unfallkategorien taucht sie gar nicht auf. Wie also wird überhaupt festgestellt, ob jemand lebensgefährlich verletzt ist? Und ab wann ist jemand lebensgefährlich verletzt?

Eine Vermutung liegt nahe: Das was Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräfte sagen, übernehmen Medien. Doch das wäre nicht unproblematisch. Gerade im Juli hat der Deutsche Journalistenverband darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass Medien Informationen der Polizeibehörden in allen Fällen kritisch hinterfragen. Das ist insofern nötig, weil natürlich auch die Polizei eine eigene Agenda hat und im Extremfall auch selbst schon Falschmeldungen produziert hat.

Selbst ein Verein von Polizistinnen und Polizisten, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten, sagt, dass die Polizei nicht per se eine seriöse Quelle ist.

Stimmt also die Vermutung, dass Medien tatsächlich die Deutung der Polizei übernehmen? Auch wenn ein Warten von 24 Stunden nicht möglich ist, wäre es doch zumindest nötig, kritisch zu hinterfragen – und nachzufragen.

Auf Nachfrage, wie sie über Verletzte berichten, antworteten Bild, Funke Mediengruppe, Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung, Tagesspiegel, Welt, ZDF und Zeit überhaupt nicht.

Vom Stern hieß es, dass man dazu keine fundierte Auskunft geben könne, weil die Unfallberichterstattung nicht zu den Kernthemen der Berichterstattung gehören würde – weder Print noch Digital. Das ist deshalb bemerkenswert, weil sich auf Stern.de ohne größere Mühe dieser Textauszug finden ließ:

Textauszug von Stern.de

Nicht nur also, dass die Formulierung [[schwer verletzt]] verwendet wird, die Meldung der Polizei Braunschweig wird auch übernommen.

Für das Redaktionsnetzwerk Deutschland teilte die Mediengruppe Madsack mit, dass man [[eine Absage]] erteilen müsse. Auf die Rückfrage, ob das nun bedeute, dass es keine Vorgaben oder Leitlinien für die Berichterstattung geben würde, bestand die Antwortmail aus einem einzigen Wort: Nein.

Der Spiegel teilte unterdessen mit, dass es keine Leitlinien geben würde. Gegebenenfalls würde man hier die Rettungskräfte zitieren, die Angabe dann aber von der Dokumentation überprüfen lassen und im Zweifelsfall externe Mediziner nach ihrer Einschätzung fragen. Natürlich bleibt dabei unklar, ob der Spiegel dies tatsächlich so in die Praxis umsetzt.

Schwieriger ist die Einschätzung der Redaktion von ARD-aktuell: Zwar versuche man auf die Formulierungen zu verzichten, ohnehin seien Verkehrsunfälle selten Teil der Berichterstattung. Dennoch sagt ein NDR-Sprecher, dass man sich an den Angaben von Polizei und Co. orientiere – eine kritische Reflektion dessen wird nicht erwähnt. Ähnlich hält es der Focus.

Die Unfallkategorien hingegen scheint man bei ARD-aktuell gar nicht zu kennen: [[Die Frage, was ein „großer“, „schwerer“ oder gar „katastrophaler“ Verkehrsunfall ist, hängt auch mit der Sichtweise des jeweils Verkündenden zusammen]], teilt der Sprecher mit. Das aber sind nicht die Kategorien, die in der Unfallforschung verwendet werden.

Übernommen wird die Deutung von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften auch bei der F.A.Z.: Denn, so teilt Herausgeber Werner D’Inka mit: [[weder können noch wollen wir den Grad der Verletzung von Verunfallten durch eigene Recherchen überprüfen]]. Dass sie das an vielen Stellen nicht können, mag dabei sogar nachvollziehbar sein. Teils würde das wohl enormen redaktionellen Aufwand bedeuten, an vielen Stellen bekommt man als Journalistin oder Journalist die erforderliche Antwort auch gar nicht. Aber, dass man vermeintliche Fakten gar nicht überprüfen will, ist aus einem journalistischen Verständnis schon fragwürdig.

D’Inka weiter: [[Gelegentlich fragen wir nach, aber die Stellen sind meist zugeknöpft, was die Art der Verletzung anbelangt, und ich finde: zu recht. Gerade Unfallopfer haben einen Anspruch auf eine geschützte Sphäre.]]

Nur: Wenn man die Privatsphäre der Opfer doch vorgeblich schützen will, warum sollte man dann überhaupt über ihre Verletzungen und deren Schwere berichten? Und dann auch noch, ohne zu überprüfen, ob das was man berichtet überhaupt zutrifft?